Was trifft auf Sie zu?
1) Sie haben eine Vorladung der Polizei zur Vernehmung als Beschuldigter bekommen.
2) Sie haben eine Vorladung der Polizei zur Vernehmung als Zeuge bekommen.
3) Sie haben eine Vorladung der Staatsanwaltschaft bekommen.
4) Sie haben einen Strafbefehl des Amtsgerichts erhalten.
5) Sie haben eine Anklageschrift vom Amtsgericht oder Landgericht erhalten.
6) Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten.
7) Sie möchten sich ohne Rechtsanwalt verteidigen.
8) Sie wollen unter allen Umständen eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden. („Der Prozess ist schlimmer als die Strafe selbst“)
9) Sie sind nicht betroffen, wünschen aber eine Rechtsauskunft im Bereich Strafrecht.
10) Sie wünschen die Bestellung eines Pflichtverteidigers.
11) Sie möchten eine Strafanzeige erstatten oder einen Strafantrag stellen.
12) Sie möchten sich als Opfer einer Straftat über Ihre Rechte informieren.
13) Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen.
14) Sie haben mit der Steuerfahndung des Finanzamts zu tun.